Bachelorarbeit
Der Bachelorabschluss ist der erste akademische berufsqualifizierende Studienabschluss. Die Abschlussprüfung des BWL-Studiums an der HTW Berlin besteht aus einer schriftlichen Abschlussarbeit (Bachelorarbeit) und einem Kolloquium (mündliche Prüfung).
Seiteninhalt
Anmeldung zur Bachelorarbeit
- Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit (Formuar aktualisiert12/2021) per Computer ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben
- Erst- und Zweitbetreuern unterschreiben lassen
- Antrag bis Vorlesungsende des Semesters davor im Fachbereich 3 einreichen
- Bitte nutzen Sie ausschließlich Ihre HTW-Mailadresse und das Ticketsystem des Fachbereichs 3 zum Einreichen der Anträge
Betreuung
Wahl der Erstbetreuung
- Betreuen dürfen nur ProfessorenIinnen, die an der HTW Berlin tätig sind
- kontaktieren Sie bitte den/die ErstbetreuerIin ein Semester vor Beantragung der Abschlussarbeit
Wahl der Zweitbetreuung
- Betreuen dürfen nur ProfessorenIinnen und Lehrbeauftragte, die an der HTW Berlin tätig sind
- Fremd- und Firmenbetreuung ist nicht zulässig
Zulassung zur Bachelorarbeit
Zulassungsvoraussetzungen
- Anmeldung ist bis Ende der Vorlesungszeit des vorherigen Semesters erfolgt
- mindestens 175 Leistungspunkte aus den Modulen des Studiengangs BWL sind erreicht
- Fachpraktikum ist erfolgreich absolviert
- alle Module aus den ersten drei Semestern sind abgeschlossen
Zulassungsbescheide
- Ausgabetermin: der Termin zur Abholung des Zulassungsbescheides wird Ihnen per E-Mail (Ihre Matrikelnummer-Adresse) am Anfang des Abschlusssemesters mitgeteilt
- Ausgabeform: Zulassungsbescheide werden persönlich, gegen Ihre Unterschrift, ausgehändigt
- Ausgabeort: während der Sprechzeiten bei Ihrer Studiengangsverwaltung BWL
Hinweis: Sollten Sie den Zulassungsbescheid nicht persönlich entgegennehmen können, besteht die Möglichkeit, eine Person Ihres Vertrauens zu bevollmächtigen.
Beginn und Dauer
Die Bearbeitungszeit beträgt acht Wochen ab:
- 15. Oktober für das Wintersemester
- 15. April für das Sommersemester
Hinweis: Ein späterer Bearbeitungsbeginn ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. Dafür reichen Sie bitte einen formlosen Antrag bei Ihrer Studiengangsverwerwaltung BWL ein.
Krankheit
- Den Krankenschein reichen Sie innerhalb von drei Werktagen bei Ihrer Studiengangsverwaltung BWLoder in Ihrer Fachbereichsverwaltung (Service-Center FB3) ein.
- Der Abgabetermin verlängert sich entsprechend der Krankentage, maximal um sieben Kalendertage.
- Krankschreibungen, die insgesamt einen Zeitraum von sieben Kalendertagen überschreiten, werden nur bei Vorlage eines amtsärztlichen Attests anerkannt.
Hinweis: Auch die Krankheit eines Kindes (bei Sorgerecht) kann zur Verlängerung der Bearbeitungszeit führen.
Themenwechsel
Titeländerung
Die Themenstellung darf während der Bearbeitung in geringem Umfang geändert werden, gemeint sind Spezifizierungen, kleine Änderungen, die keinen Antrag an den Prüfungsausschuss bedürfen.
Themenrückgabe
Das Thema einer Bachelorarbeit kann nur einmal und nur innerhalb der ersten vier Wochen der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden.
Das neue, vom alten deutlich unterscheidbare Thema (Formular) und die Betreuer sind unverzüglich festzulegen und zur Bestätigung und Neuzulassung bei Ihrem StudiengangsbetreuerIin oder in Ihrer Fachbereichsverwaltung (Service-Center FB3) einzureichen.
Verlängerung
In besonderen Ausnahmefällen kann eine längere Bearbeitungszeit von maximal vier Wochen durch den Prüfungsausschuss gewährt werden. Der Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit sollte etwa vier Wochen vor dem Abgabetermin bei Ihrer Studiengangsverwaltung BWLoder in Ihrer Fachbereichsverwaltung (Service-Center FB3) zur Bearbeitung eingereicht werden.
Eine verlängerte Bearbeitungszeit kommt nur in seltenen Fällen in Betracht. Es müssen triftige Gründe vorliegen, sie dürfen nicht vorhersehbar oder von Ihnen selbst zu vertreten sein. Der Antrag ist von Ihrem Erstbetreuer zu unterschreiben. Nachweise sind mit einzureichen.
Formale Anforderungen an die Arbeit
Deckblatt für Abschlussarbeit
Auf dem Deckblatt Ihrer Abschlussarbeit sind keine personenbezogenen Daten, wie Postanschrift, E-Mailadresse oder Telefonnummern, auszuweisen. Bitte halten Sie sich an die Vorgaben entsprechend diesem Muster.
Sperrvermerk
Wenn Sie Ihre Abschlussarbeit in einem Unternehmen schreiben, arbeiten Sie möglicherweise mit vertraulichen Daten. In diesem Fall ist ein Sperrvermerk (Formular) ein Pflichtbestandteil der wissenschaftlichen Abschlussarbeit.
Vertraulichkeitsvereinbarung
Im Rahmen der Erstellung der Abschlussarbeit kann eine Vertraulichkeitsvereinbarung zwischen dem Studierenden, BetreuerIinnen und dem Unternehmen getroffen werden.
Dazu legen Sie bitte dieses Formular ausgefüllt bei der Abgabe der Arbeit mit vor.
Abgabe der Bachelorarbeit
Abgabeform
- drei Exemplare gebunden mit jeweils einem Deckblatt sowie jeweils einer eidesstattlichen Erklärung
- zusätzlich Deckblatt und Eidesstattliche Erklärung jeweils als loses Blatt
- drei Exemplare in elektronischer Form müssen in den Arbeiten hinten eingeklebt und beschriftet werden
Abgabeort
- während der Sprechzeiten bei Ihrer Studiengangsverwaltung BWLoder in Ihrer Fachbereichsverwaltung (Service-Center FB3)
- Versand per Post (als Eingangsdatum zählt der Poststempel)
Kolloquium
Zulassungsvoraussetzungen zum Kolloquium
- die Bachelorarbeit ist erfolgreich erstellt
- alle Module des Studiengangs BWL wurden erfolgreich abgeschlossen
Bei Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen ist das Kolloquium innerhalb von zwei Monaten nach Abgabe der Bachelorarbeit durchzuführen. Bei offenen Modulen wird die Frist bis zum Abschluss des letzten Moduls erweitert (maximal um 12 Monate nach Abgabedatum).
Termin des Kolloquiums
Der Termin für das Kolloquium wird in Absprache mit den Betreuern und dem Studierenden verbindlich festgelegt. Termin und Ort wird dem Studierenden per E-Mail mitgeteilt.
Verlauf des Kolloquiums
Die Verteidigung besteht aus einem Vortrag über 15 bis 20 Minuten und 45 bis 60 Minuten Fragen zur Arbeit und angrenzenden Gebieten. Gleich im Anschluss an die Verteidigung legen die beiden Betreuer Ihre Note gemeinsam fest und teilen Ihnen diese mit. Mit einer erfolgreichen Verteidigung haben Sie Ihr Studium abgeschlossen und erhalten darüber zunächst eine (vorläufige) Bescheinigung.
Abschlussdokumente
Die Fertigstellung der Abschlussdokumente, einschließlich der Zeugnisse dauert ca. vier Wochen. Sie erhalten von der Prüfungsverwaltung schriftlich Bescheid (Postkarte), dass die Unterlagen zur Abholung vorliegen. Die Abholung erfolgt gegen Vorlage eines Ausweisdokuments. Nachfragen können Sie während der Sprechzeiten im Prüfungsverwaltung bei dem für BWL zuständigen MitarbeiterIin.