Bachelorarbeit

Der Bachelorabschluss ist der erste akademische berufsqualifizierende Studienabschluss. Die Abschlussprüfung des BWL-Studiums an der HTW Berlin besteht aus einer schriftlichen Abschlussarbeit (Bachelorarbeit) und einem Kolloquium (mündliche Prüfung).

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Anmeldung zur Bachelorarbeit

Ihr Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit wird am Fachbereich 3 digital bearbeitet. Den Antrag reichen Sie über Moodle ein. Sie benötigen Ihre HTW E-Mail-Adresse und Login-Daten. Um zur Abschlussarbeit zugelassen zu werden, müssen Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, die in der Prüfungsordnung Ihres Studiengangs festgelegt sind. Bitte beachten Sie auch die geltenden Fristen für die Antragstellung.

Im Kurs gibt es zwei Aktivitäten:

  • Elektronischer Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit (in Moodle auszufüllen).
  • Upload der Bestätigung(en) der Betreuer*innen. Diese Bestätigungen sind in der Regel eine E-Mail der Gutachter*in und müssen mindestens Ihren Namen, das Thema der Arbeit und das Semester, in dem die Arbeit angefertigt werden soll, enthalten.

Bitte reichen Sie nur PDF-Dateien ein.

Betreuung

Wahl der Erstbetreuung

  • Betreuen dürfen nur ProfessorInnen, die an der HTW Berlin tätig sind
  • kontaktieren Sie bitte den/die ErstbetreuerIn ein Semester vor Beantragung der Abschlussarbeit

Wahl der Zweitbetreuung

  • Betreuen dürfen nur ProfessorInnen und Lehrbeauftragte, die an der HTW Berlin tätig sind
  • Fremd- und Firmenbetreuung ist nicht zulässig

Sie müssen sich selbst um die Gutachter und die Unterschriften für die Zulassung kümmern.

Zulassung zur Bachelorarbeit

Zulassungsvoraussetzungen

  • Anmeldung ist bis Ende der Vorlesungszeit des vorherigen Semesters erfolgt
  • mindestens 175 Leistungspunkte aus den Modulen des Studiengangs BWL sind erreicht
  • Fachpraktikum ist erfolgreich absolviert
  • alle Module aus den ersten drei Semestern sind abgeschlossen

Zulassungsbescheide

  • Zulassungen werden Ihnen von der Fachbereichsverwaltung etwa eine Woche vor Bearbeitungsbeginn per E-Mail zugestellt.

Beginn und Dauer

Die Bearbeitungszeit beträgt acht Wochen ab:

  • 15. Oktober für das Wintersemester
  • 15. April für das Sommersemester

Hinweis: Ein späterer Bearbeitungsbeginn ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. Dafür reichen Sie bitte einen formlosen Antrag bei Ihrer Studiengangsverwaltung BWL ein.

Krankheit

  • Den Krankenschein reichen Sie innerhalb von drei Werktagen bei Ihrer Studiengangsverwaltung BWLoder in Ihrer Fachbereichsverwaltung (Service-Center FB3) ein.
  • Der Abgabetermin verlängert sich entsprechend der Krankentage, maximal um sieben Kalendertage.
  • Krankschreibungen, die insgesamt einen Zeitraum von sieben Kalendertagen überschreiten, werden nur bei Vorlage eines amtsärztlichen Attests anerkannt.

Hinweis: Auch die Krankheit eines Kindes (bei Sorgerecht) kann zur Verlängerung der Bearbeitungszeit führen.

Themenwechsel

Titeländerung

Die Themenstellung darf während der Bearbeitung in geringem Umfang geändert werden, gemeint sind Spezifizierungen, kleine Änderungen, die keinen Antrag an den Prüfungsausschuss bedürfen.

Themenrückgabe

Das Thema einer Bachelorarbeit kann nur einmal und nur innerhalb der ersten vier Wochen der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden.

Das neue, vom alten deutlich unterscheidbare Thema (Formular) und die Betreuer sind unverzüglich festzulegen und zur Bestätigung und Neuzulassung  bei Ihrem StudiengangsbetreuerIin  oder in Ihrer Fachbereichsverwaltung (Service-Center FB3)  einzureichen.

Verlängerung

In besonderen Ausnahmefällen kann eine längere Bearbeitungszeit von maximal vier Wochen durch den Prüfungsausschuss gewährt werden. Der Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit sollte etwa vier Wochen vor dem Abgabetermin  bei Ihrer Studiengangsverwaltung BWLoder in Ihrer Fachbereichsverwaltung (Service-Center FB3) zur Bearbeitung eingereicht werden.

Eine verlängerte Bearbeitungszeit kommt nur in seltenen Fällen in Betracht. Es müssen triftige Gründe vorliegen, sie dürfen nicht vorhersehbar oder von Ihnen selbst zu vertreten sein. Der Antrag ist von Ihrem Erstbetreuer zu unterschreiben. Nachweise sind mit einzureichen.

Formale Anforderungen an die Arbeit

Deckblatt für Abschlussarbeit

Auf dem Deckblatt Ihrer Abschlussarbeit sind keine personenbezogenen Daten, wie Postanschrift, E-Mailadresse oder Telefonnummern, auszuweisen. Bitte halten Sie sich an die Vorgaben entsprechend diesem Muster.

Sperrvermerk

Wenn Sie Ihre Abschlussarbeit in einem Unternehmen schreiben, arbeiten Sie möglicherweise mit vertraulichen Daten. In diesem Fall ist ein Sperrvermerk (Formular) ein Pflichtbestandteil der wissenschaftlichen Abschlussarbeit.

Vertraulichkeitsvereinbarung

Im Rahmen der Erstellung der Abschlussarbeit kann eine Vertraulichkeitsvereinbarung zwischen dem Studierenden, BetreuerIinnen und dem Unternehmen getroffen werden.

Dazu legen Sie bitte dieses Formular ausgefüllt bei der Abgabe der Arbeit mit vor.

Abgabe

  • Auf dem Deckblatt Ihrer Abschlussarbeit sind keine überflüssigen personenbezogenen Daten (z.B. Matrikelnummer, Kontaktdaten etc.) auszuweisen, lediglich Ihren Vornamen sowie Nachnamen geben Sie bitte als personenbezogene Daten an. Bitte halten Sie sich an die Vorgaben entsprechend diesem Muster [PDF].
  • Senden Sie bitte genau eine PDF-Datei ein, die sämtliche Bestandteile (Deckblatt, Eigenständigkeitserklärung etc.) enthält. Beträgt die Dateigröße für Ihre E-Mail-Anhänge mehr als 25 Megabyte, dann speichern Sie bitte Ihre Datei in reduzierter Größe ab.
  • Die Abschlussarbeit darf nur einmalig und nicht in mehreren Fassungen eingesandt werden.
  • Bitte verzichten Sie auf eine Zusendung von Exemplaren in Papierform und CDs. Reichen Sie Ihre Arbeit nur dann zusätzlich in Papierform ein, wenn die Prüfungskommission Sie dazu auffordert.
  • Senden Sie Ihre Abschlussarbeit nur an die E-Mail-Adresse des FB 3: Fachbereich3@HTW-Berlin.de

Kolloquium

Zulassungsvoraussetzungen zum Kolloquium

  • die Bachelorarbeit ist erfolgreich erstellt
  • alle Module des Studiengangs BWL wurden erfolgreich abgeschlossen

Bei Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen ist das Kolloquium innerhalb von zwei Monaten durchzuführen.  Bei offenen Modulen wird die Frist bis zum Abschluss des letzten Moduls erweitert (maximal um 12 Monate nach Abgabedatum).

Termin des Kolloquiums

Der Termin für das Kolloquium wird in Absprache mit den Betreuern und dem Studierenden verbindlich festgelegt. Termin und Ort wird dem Studierenden per E-Mail mitgeteilt.

Verlauf des Kolloquiums

Die Verteidigung besteht aus einem Vortrag über von ca. 15 Minuten und Fragen zur Arbeit und angrenzenden Gebieten. Insgesamt dauert das Kolloqium 45-60 Minuten. Gleich im Anschluss an die Verteidigung legen die beiden Betreuer Ihre Note gemeinsam fest und teilen Ihnen diese mit. Mit einer erfolgreichen Verteidigung haben Sie Ihr Studium abgeschlossen und erhalten darüber zunächst eine (vorläufige) Bescheinigung.

Abschlussdokumente

Abschlussurkunden und Zeugnisse werden von der Prüfungsverwaltung ausgestellt.

Sie erhalten von der Prüfungsverwaltung schriftlich Bescheid, dass die Unterlagen zur Abholung vorliegen. Weitere Hinweise zur Zeugniserstellung finden Sie auf folgender Seite.