Praktikum

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Ziel des Fachpraktikums

Ziel des obligatorischen Fachpraktikums ist es, eine enge Verbindung zwischen Studium und Berufspraxis herzustellen. Du bearbeitest unter Anleitung konkrete Probleme im angestrebten beruflichen Tätigkeitsfeld. Oft ergeben sich in dieser Zeit wichtige Kontakte, die u. a. für die Themenfindung deiner Abschlussarbeit und die Jobsuche hilfreich sein können.

Zeitpunkt und Dauer des Praktikums

Das Fachpraktikum absolvierst du grundsätzlich im 5. Studienplansemester. Es umfasst einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 80 Arbeitstagen (16 Wochen) in Vollzeit. Gesetzliche Feiertage zählen nicht als Arbeitstage und müssen nachgearbeitet werden. Während des Pflichtpraktikums hast du keinen Anspruch auf Urlaub und bist von der Sozialversicherungspflicht befreit.

Zulassung zum Praktikum

Voraussetzung für die Zulassung zum Fachpraktikum ist, dass du sämtliche Module des Basisstudiums (1. - 3. Semester) erfolgreich abgeschlossen hast. In Ausnahmefällen kannst du zugelassen werden, wenn zu Beginn des Praktikums höchstens 6 Leistungspunkte aus dem Basisstudium ausstehen. Spätestens drei Wochen vor Praktikumsbeginn reichst du folgende Unterlagen per E-Mail bei der Fachbereichsverwaltung ein:

In das Praktikumsblatt trägst du bitte deine*n Praktikumsbetreuer*in ein, die bzw. den du aus den hauptamtlichen Lehrkräften der HTW Berlin  selbst angefragt und eine Zusage erhalten hast.

Für den Praktikumsvertrag sollte der von der HTW Berlin veröffentlichte Mustervertrag [PDF] verwendet werden. Der Praktikumsvertrag muss Angaben zum Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit enthalten.

Anforderungen an den Praktikumsbetrieb

Deinen Praktikumsbetrieb suchst du selbst, z.B. in Praktikumsbörsen im Internet. Praktikumsbetriebe können Industrie-, Handels- oder Dienstleistungsunternehmen sein, die ein angemessenes Ausbildungsniveau sicherstellen können. Das Praktikum kannst du sowohl im Inland als auch im Ausland absolvieren. Die Aufgaben im Praktikum müssen sich deutlich von den Tätigkeiten im Rahmen einer kaufmännischen Berufsausbildung abheben. Mögliche Aufgaben sind:

  • Einsatz in den wichtigsten Funktions- bzw. Arbeitsbereichen des Praktikumsbetriebs
  • Mitarbeit bei der Lösung betriebswirtschaftlicher Aufgaben oder Teilaufgaben, auch im Rahmen von betrieblichen Projekten

Ein Wechsel bzw. eine Kündigung der Praktikumsstelle ist nur in Ausnahmefällen nach vorheriger Zustimmung des Praktikumsbeauftragten möglich  (siehe auch Merkblatt [PDF]).

Urlaub und Fehlzeiten

Du hast keinen Anspruch auf Erholungsurlaub. Kurzzeitige Freistellungen aus persönlichen Gründen können von der Praktikumsstelle gewährt werden. Fehlzeiten von mehr als acht Arbeitstagen musst du nachholen. Bei längeren Fehlzeiten kontaktierst du deine*n Praktikumsbetreuer*in bzw. Praktikumsbeauftragte*n.

In den Fehlzeiten sind alle Tage enthalten, die du beim Praktikum fehlst, d.h. Feiertage, die nicht bei der Planung berücksichtigt wurden, Krankheitstage oder Tage, an denen Sie an der HTW Berlin das Modul „Wissenschaftliches Arbeiten“ oder ggf. ein weiteres Modul belegen.

Vergütung und Versicherung

Eine Vergütung ist Verhandlungssache zwischen dir und der Praktikumsstelle. Das Mindestlohngesetz gilt nicht für Praktika während des Studiums. Erhältst du BAföG, solltest du mit dem BAföG-Amt klären, wie sich eine Vergütung auf dein BAföG auswirkt. Im Inland bist du über die Praktikumsstelle unfallversichert. Im Ausland musst du selbst für den Unfallschutz und ggf. weiteren Versicherungsschutz sorgen. Im Inland besteht für den Pflichtpraktikumszeitraum von 80 Arbeitstagen (16 Wochen) Sozialversicherungsfreiheit.

Lehrveranstaltungen im Praxissemester

Die für dich relevante Studien- und Prüfungsordnung sieht für das Praxissemester neben dem Fachpraktikum die Belegung des Moduls "Wissenschaftliches Arbeiten" vor. Im Praktikumssemester kannst du mit Zustimmung deines Praktikumsbetriebes zusätzlich Module im Umfang von maximal fünf Leistungspunkten (ECTS) parallel absolvieren, wenn der Besuch der Lehrveranstaltungen die festgelegte Anwesenheitszeit in der Ausbildungsstelle zeitlich nicht berührt. Die Zustimmung ist nach der Belegungszusage im LSF auf dem Formblatt Zustimmung zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen während des Pflichtpraktikums [PDF] zu bescheinigen, welches du danach umgehend in der Fachbereichsverwaltung einreichst.

Praktikumszeugnis und Praktikumsbericht

Spätestens drei Wochen nach Praktikumsende legst du deiner/deinem Praktikumsbetreuer*in folgende Unterlagen digital vor:

  • Praktikumsblatt (mit Bestätigung der Praktikumsstelle),
  • Praktikumszeugnis (Arbeitszeugnis)
  • Praktikumsbericht (5-10 Seiten), unterschrieben von der Praktikumsstelle, mit folgenden Angaben:
    • Standarddeckblatt [DOC],
    • Dauer des Praktikums und kurze Beschreibung der Praktikumsstelle,
    • Beschreibung der eigenen Aufgaben und Tätigkeiten,
    • Darstellung der Bezüge zwischen Praktikum und Studium,
    • zusammenfassende Einschätzung, Probleme, Verbesserungsmöglichkeiten.

Für den Inhalt des Praktikumszeugnisses gelten die üblichen Regeln für Arbeitszeugnisse. Dazu zählen Angaben zu Beginn und Ende des Praktikumszeitraums, Tätigkeitsbeschreibungen und die Leistungsbeurteilung.

Befreiung vom Praktikum

Eine Befreiung von der Praktikumspflicht ist nur in seltenen Fällen möglich. Eine Anerkennung früherer praktischer Tätigkeiten als Fachpraktikum ist auf Antrag nur möglich, wenn du alle folgenden Bedingungen erfüllst:

  1. Im Rahmen eines wirtschaftswissenschaftlichen oder wirtschaftsjuristischen Studiums an einer anderen Hochschule haben Sie bereits ein Praktikum erfolgreich absolviert (Hochschulwechsel, Zweitstudium).
  2. Die praktischen Tätigkeiten des Praktikums müssen dem obligatorischen Fachpraktikum der HTW Berlin gleichwertig sein. Zwischen deren Beginn und der Antragstellung dürfen nicht mehr als fünf Jahre liegen. Die geforderte Gleichwertigkeit bezieht sich auch auf deine Qualifikation. Du musst zum Zeitpunkt des Praktikumssemesters eine Qualifikation nachweisen, die dem erfolgreichen Abschluss sämtlicher Module der drei Basissemester entspricht. Eine kaufmännische Berufsausbildung und spätere Tätigkeiten im erlernten Beruf erfüllen diese Bedingung nicht.
  3. Alle Anforderungen der HTW Berlin an das Praktikum hinsichtlich Dauer, Inhalt, Vollzeittätigkeit, detailliertes Praktikums- bzw. Arbeitszeugnis, Praktikumsbericht etc. müssen erfüllt sein. Eine studentische Nebentätigkeit erfüllt die Bedingung einer Vollzeittätigkeit nicht.

Ausnahmeregelung zum Pflichtpraktikum

Das Praktikum kann durch Gründungaktivitäten mit Zustimmung der/des Praxisbeauftragten des Studiengangs ersetzt werden, da es sich dabei um eine vorbereitende unternehmerische bzw. berufspraktische Arbeit handelt. Allerdings muss zur Beantragung anstelle des Arbeitsvertrages/ Praktikumsvertrags eine Zielvereinbarung zwischen dem Studierenden und einer/eines betreuenden Professorin bzw. Professors der HTW geschlossen werden. In dieser Zielvereinbarung, die im Vorfeld ein Zeitrahmen mit Keystones und definierter Workload (21 LP, d.h. mindestens 567 Stunden) festlegt, deren Erreichung zum jeweiligen Zeitraum nachzuweisen bzw. zu dokumentieren wäre, muss darüber hinaus die akademische Relevanz für das Studium definiert sein. Die akademische Relevanz muss dann im Endbericht/Praktikumsbericht noch zusätzlich aufgezeigt werden.

Praktikum in Teilzeit

Du kannst dein Studium ohne Nennung von Gründen Teilzeit absolvieren. Den Antrag für das Sommersemester muss bis zum 10. März, für das Wintersemester bis zum 10. September gestellt werden.

Die Antragstellung für ein Teilzeitstudium erfolgt über den Studierendenservice, d.h. nicht über den Fachbereich 3. Damit kannst du dein Praktikum auch in Teilzeit durchführen.

Umrechnung in Teilzeit:

  • Bei einer Dreiviertelstelle, d.h. i.d.R. 30 Stunden pro Woche, erhöhen sich die Praktikumstage auf 104 statt 72 Tage.
  • Bei einer Zweidrittelstelle verlängert sich das Praktikum auf 116 Tage, was auch noch die Möglichkeit des Absolvierens innerhalb eines Semesters zur Folge hätte.
  • Eine Reduzierung auf 50% der Arbeitszeit bedeutet eine Erhöhung auf 152 Tage. Es erfolgt eine Ausdehnung auf i.d.R. zwei Semester. Eine Ausdehnung auf zwei Semester könnte durch den Start des Praktikums bereits nach dem ersten Prüfungszeitraum verhindert werden. In diesem Fall müsste der Antrag auf Teilzeitstudium für das nächste Semester bereits vor dem Antrag auf Praktikum über den Studierendenservice gestellt werden, spätestens bis zum 10. März bzw. zum 10. September, um das Praktikum in Teilzeit im laufenden Semester bereits nach Ende des ersten Prüfungszeitraums des Vorsemesters zu beginnen.

Auch für das Teilzeitmodell gilt: In dem Semester, in dem das Fachpraktikum absolviert wird, darf neben dem Modul „Wissenschaftliches Arbeiten“ nur die Erstbelegung eines Moduls im Umfang von maximal fünf (bzw. bei Statistik von maximal sechs) Leistungspunkten parallel erfolgen und zur Prüfung angemeldet werden.

Formulare und Rechtsgrundlagen

Auf der Website des Fachbereichs 3 findest du wichtige Formulare rund um das Fachpraktikum. Rechtlich ist das Fachpraktikum in der

Fragen zum Praktikum?

Für alle Fragen rund um das Praktikum, die Entgegennahme von Anträgen und Mitteilungen an den Praktikumsbeauftragten wende dich an Christiane Eichhorst in der Fachbereichsverwaltung.

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