Ordnungen & Module

Seiteninhalt

Ordnungen

Alle Ordnungen werden in Form von amtlichen Mitteilungsblättern veröffentlicht. Prinzipiell gilt für Sie die Ordnung, die zum Zeitpunkt Ihrer Immatrikulation gültig war. Es ist jedoch auch möglich, dass eine nachfolgende Ordnung rückwirkend für Sie Geltung erlangt. Den konkreten Geltungsbereich finden Sie in der Ordnung selbst. Bei Fragen zu den Ordnungen wenden Sie sich bitte an Ihren Prüfungsausschuss.

1. StPO-BWL vom 9.10.2013 i.d.F. der Änderungsordnung(en)

⇒ gültig für alle Studierende, die ab dem Sommersemester 2014 immatrikuliert wurden:

2. StPO-BWL vom 10.03.2011 i.d.F. der Änderungsordnung(en)

⇒ gültig für alle Studierende, die ab dem Sommersemester 2011 und bis zum Wintersemester 2013/14 immatrikuliert wurden:

Lesefassungen

Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die als amtliche Mitteilungsblätter veröffentlichten Ordnungen. Die nichtamtlichen Lesefassungen erleichtern das Lesen, weil hier die Änderungen direkt in die jeweilige Ordnung eingearbeitet wurden.

Modulbeschreibungen

Module sind die inhaltlich geschlossenen Lerneinheiten des Studiums, die in Verbindung unterschiedlicher Lehr- und Lernformen bei einer vorgegebenen Workload zu einem definierten Kompetenzzuwachs führen und mit einer Leistungsbeurteilung abgeschlossen werden. Im Bachelorstudium werden voraussetzungsfreie (1a) und voraussetzungsbehaftete (1b) Module unterschieden.

Module gliedern sich in Pflicht- (P) und Wahlpflichtmodule (WP):

  • Pflichtmodule sind im Rahmen eines Studienganges verbindlich vorgegeben.
  • Wahlpflichtmodule gestatten eine Auswahl aus einer vorgegebenen Aufstellung alternativer Module (mindestens zwei alternative Module). Wahlpflichtmodule haben einen Umfang von in der Regel 20 % der angesetzten Leistungspunkte.

Die Modulbeschreibungen (gültig gemäß AMBl. 03/2014) beinhalten die durch die Lehrmodule vermittelten Kompetenzen und die zum erfolgreichen Abschluss des Moduls zu absolvierenden Prüfungsleistungen. Alle Modulbeschreibungen sind im LSF veröffentlicht.