Bachelorarbeit

Der Bachelorabschluss ist der erste akademische berufsqualifizierende Studienabschluss. Die Abschlussprüfung des BWL-Studiums an der HTW Berlin besteht aus:

  • einer schriftlichen Abschlussarbeit (Bachelorarbeit)
  • einem Kolloquium (mündliche Prüfung)

Table of contents

Anmeldung zur Bachelorarbeit

Dein Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit wird im Fachbereich 3 digital bearbeitet. Den Antrag  reichst du über Moodle ein. Dafür benötigst du deinen HTW-Account. Um zur Abschlussarbeit zugelassen zu werden, musst du die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, die in der Prüfungsordnung Ihres Studiengangs festgelegt sind. Bitte beachte die geltenden Fristen für die Antragstellung.

Im Moodle-Kurs

  • füllst du den elektronischen Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit aus.
  • lädst du die Bestätigung(en) der Betreuer*innen hoch. Diese Bestätigungen sind in der Regel eine E-Mail der Gutachter*in und müssen mindestens Ihren Namen, das Thema der Arbeit und das Semester, in dem die Arbeit angefertigt werden soll, enthalten.

Bitte reiche nur PDF-Dateien ein.

Betreuung

Wahl der Erstbetreuung

  • Betreuen dürfen nur Professor*innen, die an der HTW Berlin tätig sind.
  • Kontaktiere bitte den/die Erstbetreuer*in ein Semester vor Beantragung der Abschlussarbeit.

Wahl der Zweitbetreuung

  • Betreuen dürfen nur Professor*innen und Lehrbeauftragte, die an der HTW Berlin tätig sind.
  • Fremd- und Firmenbetreuung ist nicht zulässig.

Du musst dich selbst um die Gutachter*innen und die Unterschriften für die Zulassung kümmern.

Zulassung zur Bachelorarbeit

Zulassungsvoraussetzungen

  • Die Anmeldung ist bis Ende der Vorlesungszeit des vorherigen Semesters erfolgt.
  • Mindestens 175 Leistungspunkte aus den Modulen des Studiengangs BWL sind erreicht.
  • Fachpraktikum ist erfolgreich absolviert.
  • Alle Module aus den ersten drei Semestern sind abgeschlossen.

Zulassungsbescheide

  • Die Zulassung wird dir von der Fachbereichsverwaltung etwa eine Woche vor Bearbeitungsbeginn per E-Mail zugesandt.

Beginn und Dauer

Die Bearbeitungszeit beträgt acht Wochen ab:

  • 15. Oktober für das Wintersemester
  • 15. April für das Sommersemester

Hinweis: Ein späterer Bearbeitungsbeginn ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. Dafür reiche bitte einen formlosen Antrag bei der Studiengangsverwaltung BWL ein.

Krankheit

  • Den Krankenschein reichst du innerhalb von drei Werktagen bei der Studiengangsverwaltung BWLoder in der Fachbereichsverwaltung (Service-Center FB3) ein.
  • Der Abgabetermin verlängert sich entsprechend der Krankentage, maximal um sieben Kalendertage.
  • Krankschreibungen, die insgesamt einen Zeitraum von sieben Kalendertagen überschreiten, werden nur bei Vorlage eines amtsärztlichen Attests anerkannt.

Hinweis: Auch die Krankheit eines Kindes (bei Sorgerecht) kann zur Verlängerung der Bearbeitungszeit führen.

Thema geringfügig ändern

Die Themenstellung darf während der Bearbeitung in geringem Umfang geändert werden.

  • Kleine Änderungen (z.B.. aus einem "der" wird ein "die") bedürfen keines Antrages beim Prüfungsausschuss, müssen aber zwingend mit dem Fachbereich (Gabi Scheibel) abgeklärt werden.
  • Größere Änderungen wie Spezifizierungen oder die Reihenfolge etc. müssen beim Prüfungsausschuss beantragt werden.

Themenrückgabe

Das Thema einer Bachelorarbeit kann nur einmal und nur innerhalb der ersten vier Wochen der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. Für das neue, vom alten deutlich unterscheidbare Thema musst du einen Antrag auf Themenrückgabe [PDF] stellen. Die Betreuer*innen sind unverzüglich festzulegen und zur Bestätigung und Neuzulassung  bei deinem/deiner Studiengangsbetreuer*in  oder in der Fachbereichsverwaltung (Service-Center FB3)  einzureichen.

Verlängerung

In besonderen Ausnahmefällen kann eine längere Bearbeitungszeit von maximal vier Wochen durch den Prüfungsausschuss gewährt werden. Der Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit [PDF] sollte etwa vier Wochen vor dem Abgabetermin  bei der Studiengangsverwaltung BWLoder in der Fachbereichsverwaltung (Service-Center FB3) zur Bearbeitung eingereicht werden.

Eine verlängerte Bearbeitungszeit kommt nur in seltenen Fällen in Betracht. Es müssen triftige Gründe vorliegen, sie dürfen nicht vorhersehbar oder von dir selbst zu vertreten sein. Der Antrag ist von  deiner/deinem Erstbetreuer*in zu unterschreiben. Nachweise sind mit einzureichen.

Formale Anforderungen an die Arbeit

Deckblatt für Abschlussarbeit

Auf dem Deckblatt deiner Abschlussarbeit sind keine personenbezogenen Daten wie Postanschrift, E-Mailadresse oder Telefonnummern auszuweisen. Bitte halten Sie sich an die Vorgaben entsprechend dem Muster [PDF].

Sperrvermerk

Wenn du deine Abschlussarbeit in einem Unternehmen schreibst, arbeitest du möglicherweise mit vertraulichen Daten. In diesem Fall ist ein Sperrvermerk [PDF] ein Pflichtbestandteil der wissenschaftlichen Abschlussarbeit.

Vertraulichkeitsvereinbarung

Lege bitte – falls erforderlich -  eine Vertraulichkeitsvereinbarung [PDF] ausgefüllt von  dir, den Betreuer*innen und dem Unternehmen,  bei der Abgabe der Arbeit vor.

Abgabe

  • Sende bitte genau eine PDF-Datei ein, die sämtliche Bestandteile (Deckblatt, Eigenständigkeitserklärung etc.) enthält. Beträgt die Dateigröße für deine E-Mail-Anhänge mehr als 25 Megabyte, dann speichere bitte deine Datei in reduzierter Größe ab.
  • Die Abschlussarbeit darf nur einmalig und nicht in mehreren Fassungen eingesandt werden.
  • Bitte verzichte auf eine Zusendung von Exemplaren in Papierform und CDs. Reiche deine Arbeit nur dann zusätzlich in Papierform ein, wenn die Prüfungskommission dich dazu auffordert.
  • Sende deine Abschlussarbeit nur an die E-Mail-Adresse des FB 3: Fachbereich3@HTW-Berlin.de

Kolloquium

Zulassungsvoraussetzungen zum Kolloquium

  • Die Bachelorarbeit ist erfolgreich erstellt.
  • Alle Module des Studiengangs BWL wurden erfolgreich abgeschlossen.

Bei Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen ist das Kolloquium innerhalb von zwei Monaten durchzuführen.  Bei offenen Modulen wird die Frist bis zum Abschluss des letzten Moduls erweitert (maximal um 12 Monate nach Abgabedatum).

Termin des Kolloquiums
Der Termin für das Kolloquium wird in Absprache mit den Betreuer*innen und dir verbindlich festgelegt. Termin und Ort werden dir per E-Mail mitgeteilt.

Verlauf des Kolloquiums
Die Verteidigung besteht aus einem Vortrag von ca. 15 Minuten und Fragen zur Arbeit und angrenzenden Gebieten. Insgesamt dauert das Kolloqium 45-60 Minuten. Gleich im Anschluss an die Verteidigung legen die beiden Betreuer*innen die Note gemeinsam fest und teilen dir diese mit. Mit einer erfolgreichen Verteidigung hast du dein Studium abgeschlossen und erhältst darüber eine (vorläufige) Bescheinigung.

Abschlussdokumente

Abschlussurkunden und Zeugnisse werden von der Prüfungsverwaltung ausgestellt. Du bekommst von der Prüfungsverwaltung schriftlich Bescheid, sobald die Unterlagen zur Abholung vorliegen. Hinweise zur Zeugniserstellung