Auslandsstudium

Das BWL-Studium an der HTW ist so konzipiert, dass Sie auf Wunsch ein oder mehrere Semester wahlweise im Ausland verbringen können. Damit wollen wir erreichen, dass Sie während Ihres Studiums internationale Erfahrungen für Ihre spätere berufliche Tätigkeit sammeln können.

Zu diesem Zweck beinhaltet das BWL-Studium auch eine obligatorische Fremdsprachenausbildung im zweiten und vierten Semester, die wahlweise im siebenten Semester zusätzlich aufgestockt werden kann.

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Auslandssemester

Während Ihres Studiums können ein oder mehrere Semester wahlweise an ausländischen Hochschulen absolvieren und Ihr Studium anschließend an der HTW Berlin fortsetzen. Zu diesem Zweck unterhält die HTW Berlin Kooperationen mit mehr als 150 Partnerhochschulen weltweit, um den Austausch von Studierenden zu fördern. Unter bestimmten Voraussetzungen werden die im Ausland erbrachten Studienvoraussetzungen im Rahmen des Studiums an der HTW Berlin anerkannt.

Im BWL-Studium ist das sechste Semester als Mobilitätssemester für Ihren Auslandsaufenthalt ausgerichtet und eignet sich deshalb besonders für ein mögliches Auslandssemester. In diesem Semester finden Sie Pflichtmodule des BWL-Studiums, bei denen eine Anrechnung von im Ausland erbrachten Studienleistungen erleichtert möglich ist. Über Studienverträge mit den Studierenden kann eine Anrechnung von außerhalb der HTW Berlin erbrachten Studienleistungen im Umfang von in der Regel 30 Leistungspunkten für ein Austauschsemester ermöglicht werden.

Auskünfte zur Bewerbung und Finanzierung Ihres Auslandsemesters an einer anderen Hochschule erhalten Sie im International Office der HTW Berlin.

Leistungen während eines Auslandssemesters

Studierende der HTW Berlin, die ein oder mehrere Auslandssemester planen, schließen in der Regel vor Antritt des Auslandsaufenthaltes mit der ausländischen Hochschule und ihrem Studiengang an der HTW Berlin ein Learning Agreement ab, in welchem die im Ausland zu absolvierenden Module und deren Anerkennung im eigenen Studiengang vorher geprüft und festgelegt werden. Bei erfolgreichem Nachweis der vereinbarten Studienleistungen werden diese von Amts wegen anerkannt. Nachträgliche Anträge auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, für die kein Learning Agreement vorliegt, sind an den jeweiligen Prüfungsausschuss zu stellen und durch diesen zu entscheiden.

Auslandspraktikum

Neben dem Studienaufenthalt an einer ausländischen Hochschule können sie auch das Fachpraktikum im fünften Semester wahlweise im Ausland verbringen. Die für das fünfte Semester neben dem Fachpraktikum vorgesehenen Lehrveranstaltungen werden für Studierende im Auslandspraktikum geblockt während der vorlesungsfreien Zeit angeboten, so dass Sie in Ruhe Ihr Praktikum im Ausland absolvieren können und die für das Semester vorgesehenen Lehrveranstaltungen in den Semesterferien absolvieren.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Fachpraktikums.

Fremdsprachenausbildung an der HTW

Ihr BWL-Studium an der HTW Berlin schließt die Ausbildung in Fremdsprachen im zweiten und vierten Semester ein. Damit werden fremdsprachliche Voraussetzungen für einen Auslandsaufenthalt während des Spezialisierungsstudiums gelegt.