Praktikum

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Ziel des Fachpraktikums

Ziel des obligatorischen Fachpraktikums ist es, eine enge Verbindung zwischen Studium und Berufspraxis herzustellen. Mit Ihrem Wissen aus dem Studium erlangen Sie im Fachpraktikum anwendungsbezogene Kenntnisse und praktische Erfahrungen. Sie bearbeiten unter Anleitung konkrete Probleme im angestrebten beruflichen Tätigkeitsfeld. Oft ergeben sich bereits in dieser Zeit wichtige Kontakte, die u. a. für eine praxisorientierte Themenfindung der Abschlussarbeit und die Stellenwahl nach dem Studienabschluss hilfreich sein können.

Zeitpunkt und Dauer des Praktikums

Das Fachpraktikum absolvieren Sie grundsätzlich im 5. Studienplansemester. Es umfasst einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 80 Arbeitstagen (16 Wochen) in Vollzeit. Gesetzliche Feiertage zählen nicht als Arbeitstage und müssen nachgearbeitet werden.

Während des Pflichtpraktikums haben die Studierenden keinen Anspruch auf Urlaub und sind von der Sozialversicherungspflicht befreit.

Zulassung zum Praktikum

Voraussetzung für die Zulassung zum Fachpraktikum ist, dass Sie sämtliche Module des Basisstudiums (1. - 3. Semester) erfolgreich abgeschlossen haben. In Ausnahmefällen können Sie auch zugelassen werden, wenn zu Beginn des Praktikums höchstens 6 Leistungspunkte aus dem Basisstudium noch ausstehen. 
Spätestens drei Wochen vor Praktikumsbeginn reichen Sie folgende Unterlagen per EMail in der Fachbereichsverwaltung ein:

In das digital auszufüllende Praktikumsblatt tragen Sie bitte auch Ihre Praktikumsbetreuerin bzw. Ihren Praktikumsbetreuer ein, die bzw. den Sie aus den hauptamtlichen Lehrkräften der HTW Berlin  selbst angefragt und eine Zusage erhalten haben.
Für den Praktikumsvertrag sollte der von der HTW Berlin veröffentlichte Mustervertrag verwendet werden. Der Praktikumsvertrag muss Angaben zum Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit enthalten.

Anforderungen an den Praktikumsbetrieb

Ihren Praktikumsbetrieb suchen Sie sich selbst. Sie können dabei z. B. die einschlägigen Praktikumsbörsen im Internet und insbesondere den Stellenmarkt im Karriere- und Alumni-Portal der HTW Berlin nutzen. Praktikumsbetriebe können Industrie-, Handels- oder Dienstleistungsunternehmen sein, die ein angemessenes Ausbildungsniveau sicherstellen können. Das Praktikum können Sie sowohl im Inland als auch im Ausland absolvieren. Zu Beginn der praktischen Ausbildung stellen Sie einen Ausbildungsplan auf, der die organisatorischen Möglichkeiten des Praktikumsbetriebs und Ihre fachlichen Präferenzen angemessen berücksichtigt. Die Aufgaben müssen sich deutlich von den Tätigkeiten im Rahmen einer kaufmännischen Berufsausbildung abheben. Mögliche Aufgaben sind:

  • Einsatz in den wichtigsten Funktions- bzw. Arbeitsbereichen des Praktikumsbetriebs,
  • Mitarbeit bei der Lösung betriebswirtschaftlicher Aufgaben oder Teilaufgaben, auch im Rahmen von betrieblichen Projekten.

Ein Wechsel bzw. eine Kündigung der Praktikumsstelle ist nur in Ausnahmefällen nach vorheriger Zustimmung des Praktikumsbeauftragten möglich (siehe auch Merkblatt).

Urlaub und Fehlzeiten

Sie haben keinen Anspruch auf Erholungsurlaub. Kurzzeitige Freistellungen aus persönlichen Gründen können von der Praktikumsstelle gewährt werden. Fehlzeiten von mehr als acht Arbeitstagen müssen Sie nachholen. Bei längeren Fehlzeiten kontaktieren Sie Ihre Praktikumsbetreuerin bzw. Ihren Praktikumsbetreuer und den Praktikumsbeauftragten.

Vergütung und Versicherung

Ob Sie eine Vergütung erhalten, ist Verhandlungssache zwischen Ihnen und der Praktikumsstelle. Gem. § 22 Abs. 1 Nr. 1 Mindestlohngesetz gelten Praktikantinnen und Praktikanten nicht als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gem. § 26 des Berufsausbildungsgesetzes, wenn sie „ein Praktikum verpflichtend auf Grund einer … hochschulrechtlichen Bestimmung … leisten.“ Wenn Sie BAföG erhalten, müssen Sie die Konsequenzen einer möglichen Vergütung mit dem BAföG-Amt klären.
Im Inland sind Sie über die Praktikumsstelle unfallversichert. Im Ausland ist dies nicht der Fall. Sie müssen selbst für den Unfallschutz und ggf. weiteren Versicherungsschutz sorgen. Im Inland besteht für den Pflichtpraktikumszeitraum von 80 Arbeitstagen (16 Wochen) Sozialversicherungsfreiheit.

Lehrveranstaltungen im Praxissemester

Die für Sie relevante Studien- und Prüfungsordnung sieht für das Praxissemester neben dem Fachpraktikum die Belegung bestimmter Lehrveranstaltungen vor.

Gemäß der Studien- und Prüfungsordnung Nr. 03/14 vom 09. Oktober 2013 i.V.m. der Änderungsordnung Nr. 04/18 vom 08. März 2018 handelt es sich dabei um das Modul:

  • Wissenschaftliches Arbeiten (SB3). Bitte beachten Sie, dass Sie sich nur für die Prüfung in diesem Modul anmelden können, wenn Sie alle Module des 1.-3. Fachsemesters erfolgreich abgeschlossen haben.

Studieren Sie noch nach der Studienordnung Nr. 12/11 vom 10. November 2010 sind dies die Module:

  • Seminar zu Fachpraktikum und Bachelorarbeit (SB3),
  • Fallstudien und Employability (SB4).

Sie belegen in diesem Fall die beiden Module Wissenschaftliches Arbeiten sowie Fallstudien/Employability.

Im Praktikumssemester können Sie mit Zustimmung Ihres Praktikumsbetriebes zusätzlich Module im Umfang von maximal fünf Leistungspunkten (ECTS) parallel belegen bzw. absolvieren, wenn der Besuch der Lehrveranstaltungen die festgelegte Anwesenheitszeit in der Ausbildungsstelle zeitlich nicht berührt. Die Zustimmung ist nach der Belegungszusage im LSF auf dem Formblatt Zustimmung zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen während des Pflichtpraktikums [PDF] zu bescheinigen, welches Sie danach umgehend in der Fachbereichsverwaltung einreichen.

Praktikumszeugnis und Praktikumsbericht

Spätestens drei Wochen nach Praktikumsende legen Sie Ihrer Praktikumsbetreuerin bzw. Ihrem Praktikumsbetreuer folgende Unterlagen digital vor:

  • Praktikumsblatt (mit Bestätigung der Praktikumsstelle),
  • Praktikumszeugnis (Arbeitszeugnis)
  • Praktikumsbericht (5-10 Seiten), unterschrieben von der Praktikumsstelle, mit folgenden Angaben:
    • Standarddeckblatt,
    • Dauer des Praktikums und kurze Beschreibung der Praktikumsstelle,
    • Beschreibung der eigenen Aufgaben und Tätigkeiten,
    • Darstellung der Bezüge zwischen Praktikum und Studium,
    • zusammenfassende Einschätzung, Probleme, Verbesserungsmöglichkeiten.

Für den Inhalt des Praktikumszeugnisses gelten die üblichen Regeln für Arbeitszeugnisse. Dazu zählen Angaben zu Beginn und Ende des Praktikumszeitraums, Tätigkeitsbeschreibungen und die Leistungsbeurteilung.

Befreiung vom Praktikum

Eine Befreiung von der Praktikumspflicht ist nur in äußerst seltenen Fällen möglich. Eine Anerkennung früherer praktischer Tätigkeiten als Fachpraktikum ist auf Antrag nur möglich, wenn Sie alle folgenden Bedingungen erfüllen:

  1. Im Rahmen eines wirtschaftswissenschaftlichen oder wirtschaftsjuristischen Studiums an einer anderen Hochschule haben Sie bereits ein Praktikum erfolgreich absolviert (Hochschulwechsel, Zweitstudium).
  2. Die praktischen Tätigkeiten des Praktikums müssen dem obligatorischen Fachpraktikum der HTW Berlin gleichwertig sein. Zwischen deren Beginn und der Antragstellung dürfen nicht mehr als fünf Jahre liegen. Die geforderte Gleichwertigkeit bezieht sich auch auf Ihre Qualifikation. Sie müssen zum Zeitpunkt des Beginns der praktischen Tätigkeiten eine Qualifikation nachweisen, die dem erfolgreichen Abschluss sämtlicher Module der drei Basissemester entspricht. Eine kaufmännische Berufsausbildung und spätere Tätigkeiten im erlernten Beruf erfüllen diese Bedingung nicht.
  3. Alle Anforderungen der HTW Berlin an das Praktikum hinsichtlich Dauer, Inhalt, Vollzeittätigkeit, detailliertes Praktikums- bzw. Arbeitszeugnis, Praktikumsbericht etc. müssen erfüllt sein. Eine studentische Nebentätigkeit erfüllt die Bedingung einer Vollzeittätigkeit nicht.

Ausnahmeregelung zum Pflichtpraktikum

Auch in Zukunft, d.h. ab SS 2023 kann das Praktikum weiterhin durch Gründungaktivitäten mit Zustimmung des Praxisbeauftragten des Studiengangs BA BWL ersetzt werden, da es sich auch dabei um eine vorbereitende unternehmerische bzw. berufspraktische Arbeit gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 der PraxO (AMBl. 45/11) handelt.

Allerdings muss zur Beantragung anstelle des Arbeitsvertrages/ Praktikumsvertrags eine Zielvereinbarung zwischen dem Studierenden und einer betreuenden Professorin bzw. Professors der HTW geschlossen werden.

In dieser Zielvereinbarung, die im Vorfeld ein Zeitrahmen mit Keystones und definierter Workload (21 LP, d.h. mindestens 567 Stunden) festlegt, deren Erreichung zum jeweiligen Zeitraum nachzuweisen bzw. zu dokumentieren wäre, muss darüber hinaus noch die akademische Relevanz für das Studium definiert sein.

Diese akademische Relevanz muss dann im Endbericht/ Praktikumsbericht noch zusätzlich aufgezeigt werden.

Praktikum in Teilzeit

Praktikum in Teilzeit Praktikum in Teilzeit

Durch die Änderung des Berliner Hochschulgesetzes und durch die Umsetzung des §22 Abs. 3 BerlHG per AS Beschluss 1458/ 2021 vom 13.12.2021 haben alle Studierenden die Möglichkeit, ihr Studium ohne Nennung von Gründen in ein Teilzeitstudium zu wandeln. Nur der § 15 Abs. 2 Hochschulordnung muss dabei berücksichtigt werden, der besagt, dass der Antrag für das SoSe bis zum 10. März und für das WiSe bis zum 10. September gestellt werden muss.

Die Antragstellung für ein Teilzeitstudium erfolgt über den Studierendenservice; d.h. nicht über den Fachbereich 3 unter folgendem Link: https://www.htw-berlin.de/studium/studienorganisation/immatrikulation-rueckmeldung/teilzeitstudium/

Damit kann jeder Studierende sein Praktikum jetzt auch in Teilzeit durchführen, wobei eine sehr individuelle Gestaltung möglich ist, aber nur dann, wenn vorab das Studium auf ein Teilzeitstudium umgestellt wurde.

Umrechnung in Teilzeit:

  • Bei ¾ Stelle für das Praktikum, d.h. i.d.R. 30 Stunden pro Woche erhöhen sich die Praktikumstage auf 104 Tage (Skalierung die Kernpraktikumszeit von 72 Tagen auf 96 Tage Praktikum plus 8 Fehltage, somit auf 104 Tage); Fehlzeiten von mehr als 8 Tagen sind nachzuarbeiten.
  • Bei 2/3 Stelle demzufolge eine Verlängerung des Praktikums von 80 Tagen ohne Urlaub und Fehlzeiten auf 116 Tage, was auch noch die Möglichkeit des Absolvierens innerhalb eines Semesters zur Folge hätte; Fehlzeiten von mehr als 8 Tage sind ebenfalls nachzuarbeiten.
  • Bei Reduzierung auf 50% der Arbeitszeit somit Erhöhung auf 152 Tage. D.h., es erfolgt eine Ausdehnung auf i.d.R. zwei Semester; Fehlzeiten von mehr als 8 Tagen sind ebenfalls nachzuarbeiten.
    • Eine Ausdehnung auf zwei Semester könnte durch den Start des Praktikums bereits nach dem ersten Prüfungszeitraum verhindert werden, da in § 11 (1) Satz 2 StPO des Studiengangs BA BWL steht:……..Der früheste Beginn des Fachpraktikums sollte nach dem 1. Prüfungszeitraum im 4. Semester liegen……...“
    • In diesem Falle müsste der Antrag auf Teilzeitstudium für das nächste Semester bereits vor Antrag auf Praktikum über den Studierendenservice gestellt werden, spätestens aber bis zum 10. März bzw. zum 10 September, um dann das Praktikum in Teilzeit im laufenden Semester bereits nach Ende des ersten Prüfungszeitraums des Vorsemesters zu beginnen.

Aber Achtung: In den Fehlzeiten sind alle Tage enthalten, die Sie nicht im Job sind; d.h. Feiertage, die nicht bei der Planung berücksichtigt wurden, Krankheitstage oder Tage, an denen Sie an der HTW das Modul wiss. Arbeiten belegen oder gegebenenfalls ein weiteres Modul.

Auch für das Teilzeitmodell gilt § 11 (3) Satz 1 StPO des Studiengangs BA BWL: In dem Semester, in dem das Fachpraktikum absolviert wird, darf neben dem Modul Wissenschaftliches Arbeiten (SB3) nur die Erstbelegung eines Moduls im Umfang von maximal fünf (bzw. bei Statistik von maximal sechs) Leistungspunkten parallel erfolgen und zur Prüfung angemeldet werden. ……...“

 

 

 

Formulare und Rechtsgrundlagen

Auf der Website des Fachbereichs 3 finden Sie wichtige Formulare rund um das Fachpraktikum. Rechtlich ist das Fachpraktikum in der

Fragen zum Praktikum?

Für alle Fragen rund um das Praktikum, die Entgegennahme von Anträgen und Mitteilungen an den Praktikumsbeauftragten wenden Sie sich an Christiane Eichhorst in der Fachbereichsverwaltung.

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