Prüfungsausschuss
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Aufgaben
Der Prüfungsausschuss ist für Entscheidungen nach der Rahmenstudien- und -prüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge (RStPO BA/MA) zuständig. Im Zusammenwirken mit dem Referat Prüfungsangelegenheiten achtet er darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnungen eingehalten werden.
Der Prüfungsausschuss ist zuständig für Entscheidungen über
- die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen,
- Anträge auf schriftlich begründete Einwendungen gegen Leistungsbeurteilungen,
- einen möglichen Nachteilsausgleich,
- die Zulassung zur Abschlussprüfung,
- Titel- oder Themenänderungen bzw. Rückgabe des Themas sowie Verlängerung der Bearbeitungszeit von Abschlussarbeiten.
Zusammensetzung
Neben dem/der Vorsitzenden gehören dem Prüfungsausschuss zwei weitere Professor(inn)en des Fachbereichs, sowie ein Studierender oder eine Studierende des betreffenden Studienganges und mit beratender Stimme ein sonstiger Mitarbeiter oder eine sonstige Mitarbeiterin der Fachbereichsverwaltung an. Der Prüfungsausschuss wird durch den/die Vorsitzende(n) geleitet, dem durch Beschluss mit einfacher Mehrheit aller Mitglieder befristet Aufgaben und Befugnisse übertragen werden können.
Vorsitzender des Prüfungsausschusses
Weitere Mitglieder des Ausschusses
- Prof. Dr.-Ing. Claudia Hentschel (professorales Mitglied)
- Prof. Dr. Annett Wolf (professorales Mitglied)
- Yiting Lin (studentisches Mitglied)
- Maximilian Bremer (stellv. studentisches Mitglied)
- Heidemarie Giese (Mitglied der Verwaltung)